Die obigen Bilder wurden mithilfe von KI erstellt.
Doch nicht nur Gesetze treiben diese Entwicklung voran. Social-Media-Plattformen wie Meta (Facebook und Instagram) haben bereits eigene Regeln zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte eingeführt – lange bevor die gesetzlichen Vorgaben in Kraft treten. Deshalb solltest du, wenn du mit Bildern arbeitest, jetzt handeln.
Du musst dir darüber im Klaren sein, ob die Inhalte KI-generiert sind.
Wenn du Bilder oder Videos verwendest, die mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden – beispielsweise durch Ändern des Hintergrunds, Hinzufügen von Elementen oder Generieren völlig neuer Motive –, muss deutlich erkennbar sein, dass das Bild mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurde. Die KI-Verordnung schreibt vor, dass du klar, sichtbar und verständlich darüber informiert wirst.
Ein KI-generiertes Bild wird in der KI-Verordnung als „Deepfake“ bezeichnet. Ein „Deepfake“ ist in der Verordnung definiert als „KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und von einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß wahrgenommen werden können“.
Beispiel: Ein KI-generiertes Bild einer Ladenumgebung oder einer nicht existierenden Person in einem Newsletter, eine Außenaufnahme – all das muss gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
Plattformen wie Meta erfordern bereits eine Kennzeichnung.
Meta hat eine Richtlinie eingeführt, die vorschreibt, dass KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte bei der Veröffentlichung gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnung kann manuell durch dich oder automatisch durch die Plattform erfolgen, wenn die Metadaten auf KI-Nutzung hinweisen. Dies gilt sowohl für Facebook als auch für Instagram. Wenn KI-basierte Bilder nicht gekennzeichnet werden, besteht die Gefahr, dass die Inhalte beanstandet, ihre Reichweite reduziert oder sie sogar entfernt werden.
Transparenzanforderungen stehen im Zusammenhang mit der DSGVO.
Neben der KI-Verordnung können auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Urheberrecht betroffen sein. Wenn du reale Bilder als Grundlage verwendest, auf denen Gesichter erscheinen, und diese in einen KI-generierten Dienst wie ChatGPT einbindest oder Daten über identifizierbare Personen nutzt, musst du die Anforderungen der DSGVO hinsichtlich Rechtsgrundlage, Information und Verarbeitung beachten.
Bei KI-generierten Inhalten solltest du auch bedenken, dass diese keine Inhalte imitieren dürfen, an denen jemand das Urheberrecht besitzt.
Mit klaren Kennzeichnungsverfahren und dem Bewusstsein dafür, was tatsächlich KI-basiert ist, kannst du sowohl zukünftige regulatorische Anforderungen erfüllen als auch Probleme auf den heutigen Veröffentlichungsplattformen vermeiden. Die KI-Verordnung wird zwar möglicherweise erst 2027 vollständig umgesetzt – die Erwartungen an Transparenz gelten aber bereits jetzt.
Es wird empfohlen, dass deine Organisation eine KI-Richtlinie erstellt – ein internes Governance-Dokument, das einen Rahmen für die Arbeit mit KI-Diensten vorgibt. Die Richtlinie sollte einen Abschnitt zu Bildverarbeitungsverfahren enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass KI-generierte Bilder gemäß den Anforderungen der KI-Verordnung gekennzeichnet werden und dass Urheber- und Datenschutzbestimmungen (DSGVO) beachtet werden, bevor reale Bilder auf KI-Plattformen hochgeladen werden.