KI-Verordnung verschärft Transparenz-Anforderungen – was bedeutet das für dich, wenn du mit Bildern arbeitest?

Die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz – kurz: KI-Verordnung – wurde nun verabschiedet und wird schrittweise umgesetzt. Ihre volle Wirkung entfaltet sie ab den Jahren 2026 und 2027. Ziel der Verordnung ist es, klare Regeln für den Einsatz von KI zu schaffen – insbesondere dann, wenn Inhalte Menschen visuell oder emotional beeinflussen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Transparenz: Für Empfängerinnen und Empfänger muss eindeutig erkennbar sein, wenn Inhalte von KI erstellt oder bearbeitet wurden.

KI-Verordnung verschärft  Transparenz-Anforderungen – was bedeutet das für dich, wenn du mit Bildern arbeitest?

Die obigen Bilder wurden mithilfe von KI erstellt.

Doch nicht nur Gesetze treiben diese Entwicklung voran. Social-Media-Plattformen wie Meta (Facebook und Instagram) haben bereits eigene Regeln zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte eingeführt – lange bevor die gesetzlichen Vorgaben in Kraft treten. Deshalb solltest du, wenn du mit Bildern arbeitest, jetzt handeln.

Du musst dir darüber im Klaren sein, ob die Inhalte KI-generiert sind.

Wenn du Bilder oder Videos verwendest, die mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden – beispielsweise durch Ändern des Hintergrunds, Hinzufügen von Elementen oder Generieren völlig neuer Motive –, muss deutlich erkennbar sein, dass das Bild mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurde. Die KI-Verordnung schreibt vor, dass du klar, sichtbar und verständlich darüber informiert wirst.

Ein KI-generiertes Bild wird in der KI-Verordnung als „Deepfake“ bezeichnet. Ein „Deepfake“ ist in der Verordnung definiert als „KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und von einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß wahrgenommen werden können“.

Beispiel: Ein KI-generiertes Bild einer Ladenumgebung oder einer nicht existierenden Person in einem Newsletter, eine Außenaufnahme – all das muss gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“

Plattformen wie Meta erfordern bereits eine Kennzeichnung.

Meta hat eine Richtlinie eingeführt, die vorschreibt, dass KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte bei der Veröffentlichung gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnung kann manuell durch dich oder automatisch durch die Plattform erfolgen, wenn die Metadaten auf KI-Nutzung hinweisen. Dies gilt sowohl für Facebook als auch für Instagram. Wenn KI-basierte Bilder nicht gekennzeichnet werden, besteht die Gefahr, dass die Inhalte beanstandet, ihre Reichweite reduziert oder sie sogar entfernt werden.

Transparenzanforderungen stehen im Zusammenhang mit der DSGVO.

Neben der KI-Verordnung können auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Urheberrecht betroffen sein. Wenn du reale Bilder als Grundlage verwendest, auf denen Gesichter erscheinen, und diese in einen KI-generierten Dienst wie ChatGPT einbindest oder Daten über identifizierbare Personen nutzt, musst du die Anforderungen der DSGVO hinsichtlich Rechtsgrundlage, Information und Verarbeitung beachten.

Bei KI-generierten Inhalten solltest du auch bedenken, dass diese keine Inhalte imitieren dürfen, an denen jemand das Urheberrecht besitzt.

Mit klaren Kennzeichnungsverfahren und dem Bewusstsein dafür, was tatsächlich KI-basiert ist, kannst du sowohl zukünftige regulatorische Anforderungen erfüllen als auch Probleme auf den heutigen Veröffentlichungsplattformen vermeiden. Die KI-Verordnung wird zwar möglicherweise erst 2027 vollständig umgesetzt – die Erwartungen an Transparenz gelten aber bereits jetzt.

Es wird empfohlen, dass deine Organisation eine KI-Richtlinie erstellt – ein internes Governance-Dokument, das einen Rahmen für die Arbeit mit KI-Diensten vorgibt. Die Richtlinie sollte einen Abschnitt zu Bildverarbeitungsverfahren enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass KI-generierte Bilder gemäß den Anforderungen der KI-Verordnung gekennzeichnet werden und dass Urheber- und Datenschutzbestimmungen (DSGVO) beachtet werden, bevor reale Bilder auf KI-Plattformen hochgeladen werden.

 


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