3. Einverständniserklärung verbinden
Damit eine Datei vom System als DSGVO-konform angesehen wird, muss angegeben werden, dass für alle in der Datei enthaltenen Personen eine schriftliche, mündliche oder digitale Einwilligung vorliegt (es sei denn, es wurde eine andere Rechtsgrundlage angegeben oder es handelt sich um ein historisches/künstlerisches/journalistisches Bild). Sobald dies geschehen ist, wird die Datei automatisch in verschiedenen Kanälen sichtbar (falls in den Einstellungen angegeben), z.B. in Ihren Medienportalen, für Web-Editoren und in Programmen wie Word und PowerPoint.
Sie können ganz einfach Dokumente (z.B. gescannte Einverständniserklärungen oder Audioaufnahmen mit Zustimmungen) hochladen, die mit den Personen verknüpft sind. Sie können auch unseren digitalen Unterschriftendienst und die Zustimmungsfunktion nutzen, um eine digitale Zustimmung zu erhalten.