Richtlinie für Barrierefreiheit/WCAG

Die "Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018" gilt für Dienstleistungen und Informationen, die von einer öffentlichen Einrichtung auf einer Website oder einer mobilen Anwendung bereitgestellt werden, und stellt Anforderungen an die Barrierefreiheit. Mit Mediaflow können Sie auf mehrere Funktionen zugreifen, die die Einhaltung dieses Gesetzes erleichtern.

Wir bieten einen Videoplayer an, der die Anforderungen für Video ("zeitabhängige Medien") gemäß EN 301 549 V2.1.2 und damit WCAG 2.1 erfüllt. Unsere CMS-Plugins unterstützen Sie z.B. bei der Handhabung von Alt-Texten, indem sie es Ihnen ermöglichen, vorgefertigte Texte aus Mediaflow automatisch in Ihre Webtools zu importieren.

Als Verwaltungstool erfüllt Mediaflow jedoch nicht alle Anforderungen der Richtlinie für Barrierefreiheit. Dies gilt auch für die Teile, die für Verwaltungsaufgaben vorgesehen sind, wie z.B. die Videoverwaltung, CMS-Tools für Webredakteure usw. Interne Systeme wie die Fallverwaltung, die Personalverwaltung oder andere interne webbasierte Systeme fallen ebenfalls nicht unter die Richtlinie für Barrierefreiheit. Nichtsdestotrotz bemühen wir uns, alle Teile von Mediaflow für alle unsere Kunden benutzerfreundlich, einfach und effizient zu gestalten.

Barrierefreier Videoplayer

Unser barrierefreier Videoplayer unterstützt mehrere Audio- und Videospuren, Untertitel sowie Videos mit Gebärdensprachdolmetschung und Audiobeschreibung.